Stufe 3:
Vielfalt und Nicht-Diskriminierung (Ungleichbehandlung)
In Stufe 3 steht der Artikel 2 UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. Dieser beinhaltet vereinfacht: Die Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz egal aus welchem Land es kommt, in welchem Land es lebt, welche Hautfarbe es hat, welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist oder wer seine Eltern sind und was sie machen.
Ausgehend von dem Recht auf Nicht-Diskriminierung werden die eigenen Vorurteile und Vorannahmen hinterfragt. Ebenso geht es um Chancengleichheit und Inklusion.
Mit Beginn der 3. Stufe setzten sich alle Teilnehmenden intensiv im E-Learning auf einer Online-Plattform mit den Inhalten der Stufe 3 auseinander.
Die Umsetzung sah folgendermaßen aus: Um die Individualität und die Einzigartigkeit jedes einzelnen zu würdigen fertigte jedes Kind der Schule ein Puzzleteil an, um dies anschließend zu einem großen Gruppenpuzzle zusammenzufügen. Dies sollte das „Wir“ Gefühl stärken und für alle sichtbar machen: Jeder ist individuell, einzigartig und genauso richtig wie er ist. Geplant ist das Puzzleteil der vierten Klasse zum Abschluss mitzugeben und die neue erste Klasse aufzunehmen.
Während eines Schulvormittags wurden für die Kinder von den Lehrerinnen viele verschiedene ernste und lustige Bücher zum Thema „Vielfalt“ vorgelesen.
Als besonderes Begrüßungsritual zeigte sich die tägliche Begrüßung in einer anderen Sprache als sehr motivierend und lehrreich.
Während des Methodentages beschäftigte sich Klasse 3 mit einer Mind-Map zum Thema Vielfalt. In Klasse 4 ging es um „Respekt“, „Kulturelle Vielfalt“, „Chancengleichheit“ und „Rassismus“.
Stufe 3 hatten wir im Juni 2024 abgeschlossen.